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WIDERSTAND DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN ÖSTERREICH UND UNGARN LOHNTE SICH !

Das seit Oktober 2007 über Antrag der BEGAS eingeleitete UVP-Verfahren rund um die geplante Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz, die mit den Bescheiden des Amtes der Burgenländischen Landesregierung vom 5.2.2009 in erster Instanz bzw. des Umweltsenates vom 10.6.2010 in zweiter Instanz genehmigt worden war, hat nun durch zwei Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.4.2012 eine entscheidende Wendung genommen:

 in einem Fall erhoben Bürgerinnen und Bürger aus Österreich und die Bürgerinitiative „BIGAS – Bürgerinitiative gegen Abfallschweinerei“ Beschwerde, im anderen Fall die Stadtverwaltung St.Gotthard und die Komitatsverwaltung Vas mit der wesentlichen Begründung, dass ihre Parteistellung in den Verfahren erster und/oder zweiter Instanz zu Unrecht von den Behörden nicht anerkannt worden sei.

Beiden Beschwerden wurde vom Verwaltungsgerichtshof Folge gegeben, der als konsequente Folge den die Müllverbrennung Heiligenkreuz genehmigenden Bescheid des Umweltsenates aufhob und die Republik Österreich zum Kostenersatz verfällte.

 Damit wurde die bestehende Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der von der BEGAS geplanten Müllverbrennungsanlage beseitigt und eine neuerliche Entscheidung des Umweltsenates notwendig. Nach dem Inhalt der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.5.2012 hätte der Umweltsenat den erstinstanzlichen Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung aufheben müssen, sodass eine entsprechende Entscheidung des Umweltsenates und die Neudurchführung des Verfahrens erster Instanz mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. 



Durch diese Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes wurde zum einen klargestellt, dass es zu einer erheblichen rechtswidrigen Verletzung von Parteienrechten betroffener Bürgerinnen und Bürger aus Österreich und von ungarischen Gebietskörperschaften durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung bzw. durch den Umweltsenat gekommen ist: ein Vorwurf, der von der Bürgerinitiative BIGAS während der bisherigen Verfahrens mehrfach erhoben worden ist.

 Zum anderen wurde klar, dass nur durch nachhaltigen und mit hohem finanziellen sowie persönlichen Einsatz verbundenen Widerstand gegen das korruptive Konglomerat von Politik und Wirtschaft (Landeshauptmann Hans Niessl hat die Genehmigung in erster Instanz mit seiner Unterschrift erteilt !) die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Österreich und Ungarn zu ihrem Recht kommen. Dabei ging es bei den vorliegenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vorerst nur um wenige formale Aspekte des UVP-Verfahrens, über weitere unterlaufene Verfahrensfehler und inhaltliche Mängel der bisherigen Entscheidungen wurde noch gar nicht abgesprochen.

Angesichts dieser Umstände ist es längst angebracht, dass die BEGAS das Vorhaben „Müllverbrennung Heiligenkreuz“ zu den Akten legt: denn die Bürgerinnen und Bürger in Österreich und Ungarn im Umkreis der geplanten Anlage haben Anspruch darauf, in einer gesunden und lebenswerten Region zu leben !

Sollten sich die derzeitigen Verantwortlichen der BEGAS dieser Einsicht nicht öffnen, wird „BIGAS-Bürgerinitiative gegen Abfallschweinerei“ mit tatkräftiger Unterstützung durch die ungarische Bürgerinitiative „PRONAS“, ungarische NGO's, die Stadt St.Gotthard und das Komitat Vas in den weiteren Verfahren gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten „Dreckschleuder“ im Businesspark Heiligenkreuz mit aller Deutlichkeit und Entschiedenheit – wie bisher - ankämpfen.

PRESSE:

ORF-BURGENLAND

KURIER: BESCHEID FÜR ANLAGE LANDET IM MÜLL

KLEINE ZEITUNG: UVP-bESCHEID GEKIPPT