Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass sämtliche Telekom- und Internet- Verbindungsdaten sowie Handystandortdaten aller BürgerInnen von den Providern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen. Die Vorratsdatenspeicherung stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht - ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass der Staat nur bei ausreichender Verdachtslage polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Verfolgungshandlungen setzen darf. Unter dem Vorwand der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung werden die Bürger- und Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt, obwohl die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zweifelhaft ist. Daher: Kämpfen Sie für unsere Freiheit und für unsere Bürgerrechte ! HIER
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