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LÜGEN UND VERTUSCHEN RUND UM DIE S7 - POLITIK UND ASFINAG IM GLEICHSCHRITT GEGEN DIE BÜRGERINNEN !

Nachdem bei den nun jahrelang andauernden Planungen rund um die S7 in letzter Zeit immer öfter höchst fragwürdige Vorgehen der Asfinag zu Tage kommen, habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Gabriela Moser, Verkehrssprecherin der Grünen, zwei Anfragen an Verkehrsministerin Doris Bures, in deren Wirkungsbereich die Asfinag liegt, gestellt. Die Anfragen haben sich zum einen auf das skandalöse Androhen von Enteignungen bezogen bzw. zum anderen auf die ebenso skandalösen illegalen Schlägerungen während der gleichzeitig statt findenden UVP-Verhandlung.


Ist das Androhen von Enteignungen üblich?


Wir haben zum höchst fragwürdigen Vorgehen der Asfinag ua folgende Fragen gestellt:
Ist es übliche Praxis der ASFINAG, durch Androhung von Enteignungen in Einzelgesprächen Druck auf AnrainerInnen auszuüben und so vor Genehmigungen Tatsachen zu schaffen?
Wie hat im Zusammenhang mit Grundstückserwerbungen und in Aussicht gestellten Enteignungen bei der S7 die Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern ausgesehen? In welcher Form, unter welchen Bedingungen und auf welcher Grundlage haben die Bürgermeister sich an diesem Prozess beteiligt?
Diese Fragen, die für die Betroffenen sehr interessant sind, wurden von der Verkehrsministerin in der ersten Anfragebeantwortung einfach vom Tisch gewischt mit den Worten: „Die selbständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der/die Bundesminister/in auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl.Kahl in Korinek/Holoubek, Österrei- chisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28F. zu Art. 52 B-VG). Darüber hinaus verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.“
Die einleitenden Ausführungen enthalten aber nichts anderes als das übliche Blabla über den Planungsauftrag der Asfinag und die durchgeführte „BürgerInnenbeteiligung“. Trotzdem widerspricht die Ministerin unserer Aussage, der Bevölkerung lägen seitens der ASFINAG lediglich Werbeaussendungen, konkrete Informationen hingegen ausschließlich von Seiten der „Allianz gegen die S7“ vor.

Dass einzelnen BürgerInnen Enteignung von Grundstücken – was von der BürgerInneninitiative „Allianz gegen die S 7“ nachgewiesen werden kann - angedroht wurden, bestreitet die Ministerin und behauptet damit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit die Unwahrheit. Sie verweist – offenbar ausweichend - auf die im Zuge der Planungen notwendigen Baugrunduntersuchungen und die dadurch bedingte Grundinanspruchnahme. Bei der nachweisbar angedrohten Enteignung ist es aber keinesfalls „nur“ um die Inanspruchnahme bzw. das Betreten von Grundstücken oder um die Einigung über Entschädigungen, sondern um den Erwerb von Grundstücken gegangen, somit um wirkliche Enteignung. (Siehe oben !) Dazu hat die Asfinag aber überhaupt kein Recht, denn für die S7 gab es Anfang 2009 und gibt es auch jetzt nach wie vor KEINE Genehmigung (der Sachverhalt ist in der Anfrage umfassend dargestellt).
Das bestätigt die Verkehrsministerin selbst: „Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass es sich nicht um Enteignungsverfahren gemäß § 17 BStG 1971 handelt und die Projektwerberin sehr wohl rechtskonform vorgegangen ist. Enteignungen gemäß § 17 BStG sind erst nach Erlassung des Trassenbescheides möglich.“
Es bleiben also zwei Schlussfolgerungen: Entweder die Ministerin ist über die Sachlage nicht informiert. Wie auch? Sie bezieht ihre Informationen ja nur einseitig von der Asfinag. Oder sie toleriert das Vorgehen der Asfinag, Projekte um jeden Preis gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Beides ist skandalös!

Größtmögliche Schonung der Natur oder Tatsachen schaffen ?

Wie bereits im Herbst bekannt wurde, haben - während in Fürstenfeld die UVP-Verhandlung zur S7 statt fand - gleichzeitig illegale Schlägerungen statt gefunden. Die Gutachter, die das Ministerium selbst beigezogen hat, haben in dieser Verhandlung festgehalten, dass bereits vor Baubeginn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Das ist ein Genehmigungskriterium. Nachdem durch die illegalen Schlägerungen einfach Fakten geschaffen wurden, ist die Erfüllung dieses Kriteriums nun nicht mehr möglich. Wir haben daher unter anderem folgende Fragen gestellt:
Wie konnte es dazu kommen, dass die laut Asfinag für eine Genehmigung der S7 im UVP-Verfahren maßgebliche „größtmögliche Schonung der Natur“ unter den Augen der Asfinag dermaßen mit Füßen getreten wird wie mit den illegalen Schlägerungen im Edelseewald am 15.09.2009?
Warum hat die Asfinag sich erst (mit 22.09.2009) zu Wort gemeldet, nachdem in Rambo-Manier längst Tatsachen im Interesse erleichterter Durchsetzung ihres Wunsch-Projektes S7 geschaffen wurden, statt rechtzeitig zuvor der „größtmöglichen Schonung der Natur“ schriftlich etc. den nötigen Respekt zu verschaffen?
Nachdem spätestens nach diesen Schlägerungen von „größtmöglicher Schonung der Natur“ keine Rede mehr sein kann, genau diese „größtmögliche Schonung der Natur“ aber maßgeblich für die Genehmigung der S7 im UVP-Verfahren wäre (O-Ton Asfinag): Werden Sie den Antrag der Asfinag, Bau und Betrieb der geplanten S7 zu genehmigen, abweisen?

Auch zu diesen Fragen gibt es keine klaren Antworten aus dem Verkehrsministerium. Die Ministerin meint, die geforderten Maßnahmen zur Waldverbesserung und Sicherung der Lebensräume EU-geschützter Arten können weiterhin umgesetzt werden. Wie die Verkehrsministerin das sicherstellen will, lässt sie allerdings offen. Das kann sie auch nicht, weil die Asfinag die nötigen Ausgleichsflächen nicht hat. Es ist also klar: die S7 ist nicht genehmigungsfähig!


Entweder - oder, Frau Verkehrsministerin !


Großes Interesse, ausführlich und wahrheitsgemäß zu antworten hatte die Ministerin in beiden Fällen nicht. Sie verwies auch darauf, dass sich das Fragerecht des Nationalrats nicht auf die Tätigkeit der Organe von ausgegliederten Unternehmungen bezieht. Eigenartig ist dann aber, dass sie für Fragen von Abgeordneten im Verkehrsausschuss sehr wohl hochrangige Bedienstete der Asfinag – deren Tätigkeit der politischen Kontrolle nach ihrem Verständnis nicht unterliegt (!) - als Unterstützung heranziehen möchte. Wir haben das selbstverständlich abgelehnt ! Gefallen lassen müssen sich aber ParlamentarierInnen und Öffentlichkeit, dass die Ministerin für schriftliche Anfragebeantwortungen Informationen ebendieser – nicht ihrer Kontrolle unterworfenen - Organe der Asfinag heranzieht und damit den Bock zum Gärtner macht !
Verkehrsministerin Bures sollte sich entscheiden: Handelt sie, wie sie spricht, oder verkommt sie bloß zur Karikatur ihrer Worte ?

Explodierende Kriminalität an Autobahnen und Schnellstraßen !


Wie verschiedene Medien (ORF, Kleine Zeitung) zuletzt meldeten, ist im Bezirk Fürstenfeld die Kriminalität im Jahr 2009 um 122 (in Worten: einhundertzweiundzwanzig) Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote gesunken. Kriminalität gehört auch in anderen Bezirken zum Alltag, doch der Bezirk Fürstenfeld und der Bezirk Hartberg weisen die höchsten Steigerungsraten in der Steiermark auf. Die Region ist durch die gute Anbindung an die Autobahn besonders stark betroffen, weil den Tätern die Flucht sehr leicht fällt. Originalzitat: „Die im Bezirk Fürstenfeld über dem Landesdurchschnitt liegende Kriminalität ist auch darauf zurückzuführen, dass die Täter über die Autobahn flüchten können“ (Kleine Zeitung vom 19.3.2010)
Damit wird klar, dass die BefürworterInnen der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 – die eine direkte Verbindung von der Südautobahn A2 in Richtung Osten herstellen soll - die Bevölkerung zwischen Riegersdorf und Heiligenkreuz der Gefahr einer explodierenden Kriminalität aussetzen:

Einbrüche in Wohnungen und Häuser, Diebstähle von Fahrzeugen und Maschinen und gewerbsmäßige Eigentumsdelinquenz in Kaufhäusern und Märkten werden im Falle der Errichtung der S 7 für riesige Vermögensschäden und wachsende Verunsicherung sorgen: die geplante Errichtung einer Fachinspektion AGM (Ausgleichsmaßnahmen für die früheren Schengengrenzen) in Großwilfersdorf dient nur der Propaganda - erwiesen sich doch die bisherigen Bemühungen des Innenministeriums trotz Bundesheereinsatzes im Burgenland und in Niederösterreich bloß als untauglicher Versuch, der im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen stetig anwachsenden Kriminalität Herr zu werden.

Dies wird auch durch einen Vergleich der Kriminalitätsrate im Burgenland bestätigt: Die höchste Rate weist der Bezirk Neusiedl a.S. mit der Ost Autobahn A 4 auf, die geringste der Bezirk Jennersdorf ohne Autobahn oder Schnellstraße ! Dies würde sich jedoch mit Sicherheit ändern, wenn – wie von der Politik gewünscht und der Asfinag geplant – die S 7 gebaut werden würde.


Diese drohende Gefährdung der BewohnerInnen des Feistritz- und Lafnitztales wird jedoch seit Beginn der Planungsarbeiten für die Fürstenfelder Schnellstraße S 7 völlig verschwiegen: Weder die professionellen RoßtäuscherInnen in der Regional-, Landes- und Bundespolitik und die Asfinag, noch die staatlichen Behörden (z.B. das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) beziehen das Gefahrenpotential für Leib und Leben, Hab und Gut in ihre Bewertung des unsinnigen und unnotwendigen Projektes der S 7 ein !

Während einerseits in der politischen Argumentation der S7-BefürworterInnen, in den Projektunterlagen der Asfinag, aber auch in den Gutachten der vom BMVIT beigezogenen Sachverständigen immer wieder die Rede von „Erhöhung der Lebensqualität“ und „Impuls zur weiteren Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Südost-Steiermark/Süd-Burgenland“ gesprochen wird, ist andererseits die notorische Massierung der Kriminalität in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen überhaupt kein Thema. Das UVP-Gesetz in seiner aktuellen Fassung sieht allerdings die Beschreibung und Bewertung der „beeinträchtigten Umwelt“, insbesondere der „Lebensräume der Menschen“ (§ 6 Abs.1 Z 3 UVP-G) durch geplante Vorhaben ausdrücklich vor, weshalb das geradezu akribische Ausblenden der zunehmenden Kriminalität – auch im UVP-Verfahren - nur als (weitere) konzertierte Vertuschung der tatsächlichen negativen Auswirkungen der geplanten S 7 gewertet werden kann.

Die BürgerInneninitiative „Allianz gegen die S 7“ wird der Desinformation durch Politik und Asfinag weiterhin entschieden entgegentreten – im Interesse der Menschen zwischen Riegersdorf und Heiligenkreuz !