So einfach geht das nicht, Herr Niessl !
Im Genehmigungsbescheid für die Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz hat LH Niessl der Selbstverwaltung der Stadt St.Gotthard keine Parteistellung zuerkannt und daher die Einwendungen dieser Nachbargemeinde “als unzulässig” zurückgewiesen. Nun beschäftigt sich das Aarhus Compliance Comittee in Genf - eine UNO-Organisation - mit dieser grotesken Entscheidung, nachdem die ungarischen Nachbarn diesen völkerrechtswidrigen Spruch angefochten haben.Â
Im Genehmigungsbescheid für die geplante Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz vom 5.2.2009, unterzeichnet von Landeshauptmann Hans Niessl, heißt es unter anderem:
Und einige Zeilen weiter:
“Zusammengefasst kann gesagt werden, dass keines der anzuwendenden Materiengesetze - über die Bestimmung des § 19 Abs 1 Z 1 UVP-G hinaus - Bestimmungen über die Einbindung ausländischer Rechtsinhaber kennt, sodass eine Parteistellung nach § 19 Abs 1 Z 2 UVP-G für Inhaber gleichartiger Rechte in Ungarn nicht in Betracht kommt.”
Solche Betrachtungsweisen auf nachbarschaftliche Beziehungen mögen in der Vergangenheit state of the art gewesen sein. Im Europa des 21.Jahrhunderts, das sich als Zielsetzung vorgenommen hat, “die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen ihren Völkern kohärent und solidarisch zu gestalten” , kann eine solche Entscheidung nur als Ausfluss mangelnden zeitgemäßen Verständnisses für die BürgerInnen und Bürger, die diesseits und jenseits der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze leben, angesehen werden. Heutzutage sind Kooperation statt Konfrontation und das Eingehen auf die berechtigten Anliegen der Nachbarn statt sture Rechthaberei gefragt !
So sehen dies viele BewohnerInnen der Region in Österreich und Ungarn und hoffen, dass sich die politisch Verantwortlichen in Österreich dieser - bei ihnen seit langem bestehenden - Einsicht zuwenden !