Sie sind ein Wiederholungstäter, Herr Minister Berlakovich !
“Österreich macht seine Klima-Hausaufgaben” und „Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung” lassen Sie nun in der nächsten Folge Ihrer Serie zum Versagen der österreichischen Klimapolitik in Printmedien inserieren. Unter dem Motto: „Wenn die Fakten nicht mehr zu leugnen sind, dann müssen sie durch Propaganda und Träumereien beseitigt und ersetzt werden.”
So einfach machen Sie das: Mit dem Geld der SteuerzahlerInnen das Fehlverhalten und die Untätigkeit der verantwortlichen PolitkerInnen in den letzten Jahren im Bereich der Klimapolitik mit der Schlagzeilen-Lüge „Österreich macht seine Klima-Hausaufgaben” - eben dies wurde vor wenigen Wochen von der Europäischen Umweltagentur als falsch nachgewiesen - in der Öffentlichkeit zu kaschieren.
Und die Ankündigung (zum wievielten Male ?) eines Bundesklimaschutzge- setzes, mit welchem die Pflichten und Rechte des Bundes und der Bundesländer festgeschrieben und eine „Trendwende” in der österreichischen Klimaschutzpolitik eingeleitet werden sollen, kann nur als weitere heiße Luft eines als Marionette der Wirtschaft agierenden Umweltministers in der bereits ausreichend mit CO 2 geschwängerten Atmosphäre qualifiziert werden, da die legistischen Ergebnisse der letzten Monate und Jahre eine solche versprochene „Trendwende” konterkariert haben. (Siehe: Bundesstraßen- gesetz, Ökostromgesetz, UVP-Gesetz-Novelle)
Zudem heißt es auf der offiziellen Homepage des Bundeskanzleramtes:
„Voraussichtlich wird Österreich die festgesetzte Emissionsreduktion von 13 Prozent nicht wie geplant erfüllen können. Deshalb ist es ein Teil der österreichischen Klimastrategie, sogenannte “Emissionsreduktionseinheiten” aus dem Ausland (meist verbunden mit klimarelevanten Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern) anzukaufen, um somit trotz Verfehlung der eigenen Reduktionsquote einen Beitrag für die Erreichung der Kyoto-Ziele zu leisten.”
So viel zu der von Ihnen behaupteten „nationalen Kraftanstrengung”, die seit 11.6.2008, dem Zeitpunkt der erstmaligen Befassung des Parlaments mit dem Bundesklimaschutzgesetz, einer Erledigung harrt !
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und ihre völkerrechtlich verbindliche Konkretisierung - das Kyoto-Protokoll - sind seit über einem Jahrzehnt bzw. seit dem Jahre 2005 in Kraft. Ihre Zielsetzungen - die Treibhausgase bezogen auf das Jahr 1990 nachhaltig zu senken - dienen der Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschheit. So sind die Aufrechterhaltung der Nahrungsmittelproduktion und die Aufrechterhaltung einer nachhaltigen wirtschaftliche Entwicklung (Artikel 3 der Klimarahmenkon- vention) ausdrücklich und konkret formulierte Ziele.
Damit wird klar und muss wohl für jedermann - auch für einen Umweltminister - einsichtig sein, dass Klimaschutz nicht bloß die Forderung von einigen realitätsfernen TräumerInnen ist, sondern Menschenschutz, postuliert von 188 Staaten !
Daher Herr Umweltminister Berlakovich, schwätzen Sie nicht, sondern handeln Sie endlich !