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VOR VIER JAHREN VERANLASSTE ER IN FÜRSTENFELD EIN BETTELVERBOT, JETZT HÄLT ER SELBST DIE HAND AUF.....

Am 4.10.2006 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld - auch mit der Stimme des Bürgermeisters Gutzwar – eine Verordnung, mit welcher das Betteln in nicht aufdringlicher Weise wie durch Sitzen und Stehen vor Gebäuden, durch Knien auf Straßen um Geld oder geldwerte Sachen verboten, als Verwaltungsübertretung qualifiziert und mit einer Geldstrafe bis € 218 .- bedroht wurde.

Dies war bereits der dritte Versuch, gegen Proteste von Pfarrer Wolfgang Pucher der Vinzenzgemeinschaft Graz-Eggenberg und engagierter BürgerInnen aus Fürstenfeld in Fürstenfeld (gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen) ein absolutes Bettelverbot durchzusetzen. Die ersten beiden Verordnungen dieser Art konnten aufgrund von Rechtswidrigkeiten (na, wen wundert's ?) nicht in Kraft treten.

Aber auch der dritte Anlauf erwies sich als Rohrkrepierer: Die Bettelverordnung wurde nämlich mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 5.12.2007 als gesetzwidrig aufgehoben.

In einem Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung vom 6. Juli 2006 führte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Fürstenfeld im Rahmen des aufsichtsbehördlichen Verfahrens zur "Begründung für die Notwendigkeit der Erlassung der Betteleiverordnung" unter anderem Folgendes aus:

"Zahlreiche Beschwerden wurden an mich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister aus der Bevölkerung herangetragen, worin sich Teile der Bevölkerung durch die Bettelei, sei es vor Einkaufszentren, vor bestimmten Gebäuden der Stadt oder in Straßenzügen belästigt fühlten. Diese Beschwerden haben mich auch veranlasst, die Verordnung über die Bettelei zu veranlassen.“

Es meinte damals auch: „... in unserer Stadt hat es niemand nötig zu betteln“ .


Warum hält er jetzt im Gemeinderatswahlkampf selbst die Hand

auf..........???